Denkmalschutz

In den letzten Jahren haben viele Eigentümer ihre Häuser nach eigenem Geschmack umgebaut und verändert. Das alles ist grundsätzlich kein Problem, solange dabei die behördlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die äußere Gestaltung des Gebäudes und die Einfriedungen sollten dabei dem Siedlungsbild und der Satzung entsprechen, was derzeit leider nicht immer der Fall ist. Das ist zwar unkritisch, aber nur, solange nichts erneut oder verändert wird.

Alle Häuser in der Kolonie stehen unter Denkmalschutz. Einge sind als Einzeldenkmäler in der Denkmalliste der Stadt Troisdorf geführt. Darüber hinaus ist die Siedlung in ihrem ursprünglichen Ausmaß zum Denkmal-Bereich ernannt worden. Dadurch war es möglich, Mitte der 80er Jahre vom Land Zuschüsse zu erhalten. So wurden die Kanalisation, der Windgassenplatz und die Verkehrsberuhigungen in der Siedlung nahezu vollständig durch Landesmittel finanziert.

Alles begann mit einer Satzung vom 20.3.1979 zur Erhaltung der Siedlung. In ihr wurde bereits auf eine zukünftige Gestaltungssatzung verwiesen. Diese wurde 21.7.1981 öffentlich bekannt gemacht. Darin wurde festgelegt, welche baulichen Vorschriften einzuhalten sind.

Hier einige Vorschriften der alten Satzungen:
(teilweise zwischenzeitlich geändert / angepasst)

  1. Dachmaterial und Fassade müssen bei Doppelhäusern und Hausgruppen einheitlich sein.
  2. Die Dächer dürfen ausschließlich schwarz eingedeckt werden.
  3. Die Fassaden sind mit Spritzputz zu versehen oder unverputzte Hüttensteine können gestrichen werden.
  4. Als Farbe darf nur helles beige bis braun, helles grau oder weiß verwendet werden
  5. Abgesetzte Fensterfaschen (Farbe, Putz) sind nicht gestattet.
  6. Die Fenster müssen weiß, Schlagläden braun oder grün gestrichen werden.
  7. Fenster können aus Kunststoff sein
  8. Die Fenster müssen Sprossen aufweisen
  9. Rollläden sind nur gestattet, wenn die Rollladenkästen nicht in der Fassade erscheinen.
  10. Haustüren müssen nah dem Original und aus Holz sein.
  11. Kleinere Dachgauben und Dachschrägfenster sind nur auf der Rückseite gestattet.
  12. In den Vorgärten sind Mauerpfeiler mit quer liegendem Eisenstab vorgeschrieben.
  13. Hinter der Einfriedung sind Hecken mit maximaler Höhe von 80 cm gestattet.

Die Stadt hat in den 80ern den Eigentümern bis zu 70% der Kosten für den Einbau von originalgetreuen Fenstern bezuschusst. Seltsamer Weise haben die wenigsten in der schwarzen Kolonie diesen Zuschuss beansprucht. Der größte Teil ging in das Kasinoviertel. Hier wohnten die „Beamten“ (leitende Angestellte). Offensichtlich wurde dort besser gerechnet als in der Arbeitersiedlung. Folglich ist dort das originale Fensterbild deutlich besser erhalten. Derzeit sind die Kassen leider leer, somit sind auch keine Förderungsmittel verfügbar.

Mittlerweile nimmt die Stadt ihre Aufgabe das ursprüngliche Aussehen wieder herzustellen ernster. Ein Schritt in diese Richtung ist die Erstellung eines Denkmalpflegeplanes. Dazu gehört eine umfassende Bestandsaufnahme, die Darstellung der Denkmalschutz-Bereiche sowie ein Handlungskonzept im Rahmen der Stadtentwicklung.
Somit sind alle Eigentümer gut beraten, vor geplanten Änderungen mit der unteren Denkmalbehörde der Stadt Kontakt aufzunehmen. Vor Baubeginn jeder Erneuerung und jeglicher Renovierung muss ein Antrag bei der Stadt gestellt werden, der für Sie Kostenfrei ist.

Hier einige Beispiele die eines Antrages bedürfen:
Neuer oder auffrischender Anstrich des Gebäudes, Fenster, Türen, Läden, etc.
Austausch von Fenstern oder Türen
Änderung an der Einfriedung
Somit sind alle Instandhaltungen und Wiederherstellungen genehmigungspflichtig!

Weitere Informationen und Handreichungen der Stadt Troisdorf finden Sie hier.

Sollten Umbauten und Renovierungen den Denkmalbereich oder Einzeldenkmäler berühren, haben Sie die Möglichkeit, diese Kosten bei Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Den entsprechenden Antrag finden Sie in den praktischen Hinweisen für die Durchführung des Erlaubnis- und Bescheinigungsverfahrens im Denkmalschutz der Stadt Troisdorf.

Zwischenzeitlich liegt eine Denkmalfibel in finaler Form vor, sie wurde im Oktober 2012 öffentlich gemacht. Die hier dargestellten Vorschriften sind aber zwischenzeitlich angepasst. Aktuell ist auch der Einbau von Kunststoff-Fenstern erlaubt.

Im Oktober 2023 wurde die Fiebel um eine Erhaltungs– und Gestaltungssatzung ergänzt (in Genehmigung). In dieser werden einige Themen anders bewertet und neue ergänzt. Vor allem der Teil zur Energetischen Ertüchtigung (§13) würdigt die aktuelle Klimasituation und beschreibt die Möglichkeiten der Montage einer Wärmepumpe und / oder Photovoltaikanlagen.

Ich möchte die Denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit nochmals betonen!. Denn so können die Kosten für solche Anlagen vollständig steuerlich geltend gemacht werden (nicht nur die Lohnkosten!!!).

Auch in der Wahl des Dachabschlusses und den zu verwenden Ziegeln gibt es endlich eine einheitliche Regelung.  Die ursprüngliche Regelung, dass die Dachziegel im Firstbereich mit einem Mörtelanschluss gesetzt werden sollten, ist nicht mehr veebindlich. Das ist gut, denn kein Dachdecker darf heute noch so arbeiten. Mit der neuen Gestaltungssatzung wurde die Verwendung der mehrheitlich verwendeten Rheinlandziegel erlaubt. Auch ein Ortgangziegel darf verwendet werden. Aus meiner Sicht eine sehr gute Entscheidung.

Letztlich möchte ich anmerken, dass alle Auflagen nicht geeignet sind, uns das Leben leichter zu machen. Trotzdem befürworte ich sinnvolle Regularien, die dazu beitragen unsere Siedlung im bisherigen Erscheinungsbild zu erhalten und langfristig, möglichst in die ursprüngliche Optik zurückzuführen.

Meine bisherige Erfahrung der Unteren Denkmalbehörde sind gut. Meine Maßnahmen wurden bisher alle genehmigt. Ich habe mich aber auch immer sehr an den Vorgaben ausgerichtet.

Schade nur, dass es in der Vergangenheit keinen klaren Weg gab. Das ständige hin und her, was erlaubt und nicht erlaubt wird ist nicht hilfreich. Es fehlte an eine klaren, regulierende Guide-Line um die nötige Planung- und Entscheidungssicherheit der Eigentümer zu gewährleisten.