In eigener Sache – Photovoltaik

Seit 2003 wohnen wir in der Langenstrasse und waren von Anfang an bestrebt, unser Haus in den Historischen Zustand zurückzuversetzen. Das war sehr aufwändig, da die Vorbesitzer alles getan haben, um das Gebäude dem Geschmack der Zeit anzupassen. Die Fenster und die Türen waren aus Aluminium, die Schlagläden abmontiert und nicht nur der Vorgarten war mit reichlich Beton aufgehübscht. 

Alle von uns durchgeführten Maßnahmen sind mit der Denkmalbehörde abgestimmt worden und das mit wechselnden Ansprechpartnern der unteren Denkmalbehörde. Die Vorgaben, was erlaubt ist und was nicht, befanden sich in stetiger Anpassung. Die Kernaussagen zum Schutzwürdigen Zustand und den daraus hervorgehenden Vorgaben haben sich aber nie geändert. Trotzdem war es schon ein kräftiges hin und her!

Dass viele Eigentümer am Ende nach eigener Interpretation Maßnahmen umgesetzt haben, ist da mehr als verständlich. 2012 wurde mit der Erstellung der Denkmalfibel verbindlich aufgezeigt, was erlaubt ist und was nicht. Die dort getroffenen Aussagen wurden im Nachgang richtigerweise zum Teil anders ausgelegt. Es wurden und werden doch Kunststofffenster und Ortgänge an den Dächern genehmigt.

Bei Gesprächen mit der unteren Denkmalbehörde wurde mir 2022 mitgeteilt, dass auf Landesebene das Denkmalschutzgesetz in Diskussion ist, unter anderem mit dem Ziel auch Photovoltaik auf den Dächern von Denkmälern zu erlauben. Das war für uns ein Startschuss um die, von der Politik richtigerweise geforderte Umstellung auf die Nutzung nachhaltiger Energie zu folgen. Wir habe dann den Antrag für die Installation einer Wärmepumpe eingereicht und problemlos die Zusage der Denkmalbehörde erhalten. Einzige Voraussetzung war, dass die Außeneinheit von vorne nicht sichtbar ist. Die Installation war sehr teuer, aber eine gute Entscheidung. In Verbindung mit meinem Elektro-Auto (30.000 km fahre ich im Jahr und lade meistens zu Hause) war es klar, dass die Stromrechnung ein Thema wird und wir waren guter Dinge das Problem mit der Montage einer Photovoltaik Anlage in den Griff zu bekommen.

Am 1.6.2022 ist in NRW ein neues Denkmalschutzgesetz in Kraft getreten. Hier wurden Regeln für die Montage von PV-Anlagen erstellt, die von Troisdorf als Vorgabe genutzt wurde, um eine angepasste, neue Satzung zu erstellen.

Am 18.6.2024 wurden neue Satzungen für die schwarze Kolonie erlassen, die die Montage von Photovoltaik erlaubt. Hier ein Auszug aus der Gestaltungssatzung:

§13 (2) Solaranlagen, d.h. Photovoltaik- und photothermische Anlagen, sind im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen zulässig, sofern sie den Charakter der Siedlung und den Charakter der großen geschlossenen, kleinteiligen Dachflächen nicht wesentlich beeinträchtigen. Erlaubt sind 

1.Solaranlagen auf nachrangigen Nebengebäuden
2. Solaranlagen, die nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind 
3. Solaranlagen, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, wenn sie reversibel sind, nur minimal in die Substanz eingreifen und mit dem Erscheinungsbild des Denkmals vereinbar sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Dach des Denkmals durch die Solaranlage nicht fremdartig überformt wird und das Dach in seiner Kontur noch ablesbar bleibt, farblich angepasste Solarziegel oder Solarfolien verwendet werden, die Solaranlage als eine geschlossene Fläche angebracht und eine ungleichmäßige Verteilung der Module vermieden wird. 

Kurz vor Inkrafttreten der neuen Satzung habe ich den Antrag für ein neues Dach eingereicht und dieses wurde auch genehmigt. Zeitgleich mit der Auftragserteilung der Maßnahme habe ich ein Angebot für eine PV-Anlage eingeholt und ebenfalls zur Genehmigung eingereicht.  Hier die Verteilung der Module auf dem Dach des Haupthauses und der Terasse.

Der Antrag wurde mit einer langen Erklärung mit einer Anhörung zur Ablehnung beantwortet. In der Kurzform lautet die Begründung, dass die Verteilung der Module auf unserem Dach ungleichmäßig und nicht zusammenhängend ist.

Das nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz bestimmt, dass grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht. Diese liegt nicht im Ermessen der Erlaubnisbehörde. Das bedeutet, dass Solaranlagen grundsätzlich zu erlauben sind, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellen. Lt. Anhörung zur Ablehnung der Stadt Troisdorf unter Bezug auf die Satzung ist die Beeinträchtigung erheblich. 

Zitat:

„Insgesamt beeinträchtigt die Belegung des Daches des Haupthauses den Charakter der Siedlung und insbesondere der kleinteiligen Dachlandschaft des Gebäudes, sodass eine fremdartige Überformung vorliegt. Das begründet sich vor allem durch die Anforderung einer geschlossenen Fläche, die in der Satzung gestellt wurde und die bei der angefragten Anlage nicht berücksichtigt wurde. Die Unterteilung in viele einzelne Flächen, die der Dachform nicht angepasst angeordnet wurden entspricht genau der durch die Satzung untersagten „unregelmäßigen Verteilung der Module“.  

Leider hat die Stadt die Formulierung der „zusammenhängenden Montage“ in die neue Satzung übernommen, ohne die Dachsituation in der Kolonie zu berücksichtigen. Hier ist fast kein Dach groß genug, in der richtigen Ausrichtung und ohne Schatten durch die Bäume, als dass diese Vorgabe eingehalten werden kann. Der Verweis in der Satzung auf die Option der Montage auf Nebengebäuden hilft hier nicht weiter, da diese Flächen allein bei weitem nicht ausreichen. 

De facto ist diese Vorgabe eine Verhinderung der Photovoltaik in der gesamten Siedlung und ein sehr schlechtes Signal für die Nachhaltige Positionierung der Stadt Troisdorf!

Ich habe der Stadt bereits auf die Anhörung geantwortet und meine Meinung dargelegt.

Aus meiner Sicht folgen die Module der Dachform und die Beeinträchtigung ist nicht erheblich, zudem ist eine PV-Anlage als Maßnahme zu priorisieren. Der Denkmalschutz muss sich dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ein Stückweit unterordnen.

Die zu erwartende Ablehnung empfinde ich als falsches Zeichen in Zeiten, in denen die Energiewende eine hohe Priorität hat. Ich befürworte schon immer die Erhaltung von Denkmälern und investiere viel Geld und Zeit in diese Überzeugung. Aber eines ist gewiss: Wenn wir uns nicht um unsere Umwelt kümmern und Nachhaltigkeit nur eine Stammtisch-Parole ist, werden Denkmäler in Zukunft keinen Stellenwert mehr haben. Dann geht es nur noch ums Überleben in einer zerstörten Umwelt!

Wie geht es jetzt weiter? Die untere Denkmalbehörde hat in ihrer Anhörung zur Ablehnung nur eine Fläche mit 4 Modulen auf dem Haupthaus als Genehmigungsfähig in Aussicht gestellt. Mit den 4 Modulen auf dem Terassendach ist die Anlage völlig unterdimensioniert und würde sich erst bezahlt machen, wenn die Lebensdauer der Module (20 Jahre) überschritten ist. Ich werde wohl nach der offiziellen Ablehnung einen Rechtsanwalt mit dem Thema beschäftigen müssen. Ob ich damit Erfolg haben werde, ist leider schwer einzuschätzen. Möglicherweise hilft auch medialer Druck und die Unterstützung meiner politischen Kontakte. Wir werden sehen…

Meine Bitte: Teilt diesen Bericht! Ich bin, auch im Sinne aller Bewohner die PV in der Kolonie installieren wollen, für jede Unterstützung dankbar!

Update vom 19.10.2024
Die untere Denkmalbehörde hat meinen Antrag endgültig abgelehnt. In meiner Erwiderung hatte ich Alternativen aufgezeigt, die nicht gehört wurden. Jetzt bleibt nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.

Frage: Was ist wichtiger – Ein hübsches Dach, oder ein hübsches Dach mit Nutzen durch Erzeugung von erneuerbarer Energie?