{"id":39,"date":"2018-07-09T08:23:37","date_gmt":"2018-07-09T08:23:37","guid":{"rendered":"http:\/\/langenstrasse.de\/?page_id=39"},"modified":"2023-10-03T17:26:23","modified_gmt":"2023-10-03T17:26:23","slug":"denkmalschutz","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/langenstrasse.de\/?page_id=39","title":{"rendered":"Denkmalschutz"},"content":{"rendered":"\n<p>In den letzten Jahren haben viele Eigent\u00fcmer ihre H\u00e4user nach eigenem Geschmack umgebaut und ver\u00e4ndert. Das alles ist grunds\u00e4tzlich kein Problem, solange dabei die&nbsp;beh\u00f6rdlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die \u00e4u\u00dfere Gestaltung des Geb\u00e4udes und die Einfriedungen sollten dabei dem Siedlungsbild und der Satzung entsprechen, was derzeit leider nicht immer der Fall ist. Das ist zwar unkritisch, aber nur, solange nichts erneut oder ver\u00e4ndert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle H\u00e4user in der Kolonie stehen unter Denkmalschutz. Einge sind als Einzeldenkm\u00e4ler in der <a href=\"https:\/\/www.troisdorf.de\/de\/rathaus-service\/stadtportraet\/denkmalschutz\/denkmalliste-barrierefrei.pdf?cid=uyd\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Denkmalliste<\/a> der Stadt Troisdorf gef\u00fchrt. Dar\u00fcber hinaus ist die Siedlung in ihrem urspr\u00fcnglichen Ausma\u00df zum <a rel=\"noopener\" href=\"http:\/\/langenstrasse.de\/wp-content\/uploads\/2018\/07\/lv.pdf\" target=\"_blank\">Denkmal-Bereich<\/a> ernannt worden. Dadurch war es m\u00f6glich, Mitte der 80er Jahre vom Land Zusch\u00fcsse zu erhalten. So wurden die Kanalisation, der Windgassenplatz und die Verkehrsberuhigungen in der Siedlung nahezu vollst\u00e4ndig durch Landesmittel finanziert.<\/p>\n\n\n\n<p>Alles begann mit einer <a href=\"http:\/\/langenstrasse.de\/wp-content\/uploads\/2018\/07\/erhaltung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Satzung vom 20.3.1979 zur Erhaltung<\/a> der Siedlung. In ihr wurde bereits auf eine zuk\u00fcnftige <a href=\"http:\/\/langenstrasse.de\/wp-content\/uploads\/2018\/07\/gestaltung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Gestaltungssatzung<\/a> verwiesen. Diese wurde 21.7.1981 \u00f6ffentlich bekannt gemacht. Darin wurde festgelegt, welche baulichen Vorschriften einzuhalten sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Hier einige Vorschriften der alten Satzungen:<br>(teilweise zwischenzeitlich ge\u00e4ndert \/ angepasst)<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Dachmaterial und Fassade m\u00fcssen bei Doppelh\u00e4usern und Hausgruppen einheitlich sein.<\/li>\n\n\n\n<li>Die D\u00e4cher d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich schwarz eingedeckt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Fassaden sind mit Spritzputz zu versehen oder unverputzte H\u00fcttensteine k\u00f6nnen gestrichen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Als Farbe darf nur helles beige bis braun, helles grau oder wei\u00df verwendet werden<\/li>\n\n\n\n<li>Abgesetzte Fensterfaschen (Farbe, Putz) sind nicht gestattet.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Fenster m\u00fcssen wei\u00df, Schlagl\u00e4den braun oder gr\u00fcn gestrichen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Fenster k\u00f6nnen aus Kunststoff sein<\/li>\n\n\n\n<li>Die Fenster m\u00fcssen Sprossen aufweisen<\/li>\n\n\n\n<li>Rolll\u00e4den sind nur gestattet, wenn die Rollladenk\u00e4sten nicht in der Fassade erscheinen.<\/li>\n\n\n\n<li>Haust\u00fcren m\u00fcssen nah dem Original und aus Holz sein.<\/li>\n\n\n\n<li>Kleinere Dachgauben und Dachschr\u00e4gfenster sind nur auf der R\u00fcckseite gestattet.<\/li>\n\n\n\n<li>In den Vorg\u00e4rten sind Mauerpfeiler mit quer liegendem Eisenstab vorgeschrieben.<\/li>\n\n\n\n<li>Hinter der Einfriedung sind Hecken mit maximaler H\u00f6he von 80 cm gestattet.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Die Stadt hat in den 80ern den Eigent\u00fcmern bis zu 70% der Kosten f\u00fcr den Einbau von originalgetreuen Fenstern bezuschusst. Seltsamer Weise haben die wenigsten in der schwarzen Kolonie diesen Zuschuss beansprucht. Der gr\u00f6\u00dfte Teil ging in das Kasinoviertel. Hier wohnten die \u201eBeamten\u201c (leitende Angestellte). Offensichtlich wurde dort besser gerechnet als in der Arbeitersiedlung. Folglich ist dort das originale Fensterbild deutlich besser erhalten. Derzeit sind die Kassen leider leer, somit sind auch keine F\u00f6rderungsmittel verf\u00fcgbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Mittlerweile nimmt die Stadt ihre Aufgabe das urspr\u00fcngliche Aussehen wieder herzustellen ernster. Ein Schritt in diese Richtung ist die Erstellung eines Denkmalpflegeplanes. Dazu geh\u00f6rt eine umfassende Bestandsaufnahme, die Darstellung der Denkmalschutz-Bereiche sowie ein Handlungskonzept im Rahmen der Stadtentwicklung.<br>Somit sind alle Eigent\u00fcmer gut beraten, vor geplanten \u00c4nderungen mit der unteren Denkmalbeh\u00f6rde der Stadt Kontakt aufzunehmen. Vor Baubeginn jeder Erneuerung und jeglicher Renovierung muss ein <a href=\"https:\/\/www.troisdorf.de\/de\/rathaus-service\/buergerservice\/leistungen-a-z\/formulare\/63-50-antrag-denkmalschutz.pdf?cid=cm1\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Antrag <\/a>bei der Stadt gestellt werden, der f\u00fcr Sie Kostenfrei ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Hier einige Beispiele die eines Antrages bed\u00fcrfen:<br>Neuer oder auffrischender Anstrich des Geb\u00e4udes, Fenster, T\u00fcren, L\u00e4den, etc.<br>Austausch von Fenstern oder T\u00fcren<br>\u00c4nderung an der Einfriedung<br>Somit sind alle Instandhaltungen und Wiederherstellungen genehmigungspflichtig!<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere Informationen und Handreichungen der Stadt Troisdorf finden Sie <a href=\"https:\/\/www.troisdorf.de\/de\/rathaus-service\/buergerservice\/leistungen-a-z\/downloads\/merkblatt-fuer-denkmaleigentuemer.pdf?cid=1394\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">hier<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten Umbauten und Renovierungen den Denkmalbereich oder Einzeldenkm\u00e4ler ber\u00fchren, haben Sie die M\u00f6glichkeit, diese Kosten bei Ihrer Steuererkl\u00e4rung geltend zu machen. Den entsprechenden Antrag finden Sie in den <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.troisdorf.de\/de\/rathaus-service\/buergerservice\/leistungen-a-z\/formulare\/63-50-antrag-denkmalschutz.pdf?cid=cm1\" target=\"_blank\">praktischen Hinweisen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Erlaubnis- und Bescheinigungsverfahrens im Denkmalschutz der Stadt Troisdorf<\/a>. <\/p>\n\n\n\n<p>Zwischenzeitlich liegt eine <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"http:\/\/langenstrasse.de\/wp-content\/uploads\/2018\/07\/Denkmalfibel-Schwarze-Kolonie-Endfassung.pdf\" target=\"_blank\">Denkmalfibel<\/a> in finaler Form vor, sie wurde im Oktober 2012 \u00f6ffentlich gemacht. Die hier dargestellten Vorschriften sind aber zwischenzeitlich angepasst. Aktuell ist auch der Einbau von Kunststoff-Fenstern erlaubt.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Oktober 2023 wurde die Fiebel um eine <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"http:\/\/langenstrasse.de\/wp-content\/uploads\/2023\/10\/nr.-3.2-erhaltungssatzung-schwarzekolonie-neu.pdf\" target=\"_blank\">Erhaltungs<\/a>&#8211; und <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"http:\/\/langenstrasse.de\/wp-content\/uploads\/2023\/10\/nr.-3.3-gestaltungssatzung-schwarzekolonie-neu.pdf\" target=\"_blank\">Gestaltungssatzung<\/a> erg\u00e4nzt (in Genehmigung). In dieser werden einige Themen anders bewertet und neue erg\u00e4nzt. Vor allem der Teil zur Energetischen Ert\u00fcchtigung (\u00a713) w\u00fcrdigt die aktuelle Klimasituation und beschreibt die M\u00f6glichkeiten der Montage einer W\u00e4rmepumpe und \/ oder Photovoltaikanlagen. <\/p>\n\n\n\n<p>Ich m\u00f6chte die Denkmalrechtliche Genehmigungsf\u00e4higkeit nochmals betonen!. Denn so k\u00f6nnen die Kosten f\u00fcr solche Anlagen vollst\u00e4ndig steuerlich geltend gemacht werden (nicht nur die Lohnkosten!!!).<\/p>\n\n\n\n<p>Auch in der Wahl des Dachabschlusses und den zu verwenden Ziegeln gibt es endlich eine einheitliche Regelung. \u00a0Die urspr\u00fcngliche Regelung, dass die Dachziegel im Firstbereich mit einem M\u00f6rtelanschluss gesetzt werden sollten, ist nicht mehr veebindlich. Das ist gut, denn kein Dachdecker darf heute noch so arbeiten. Mit der neuen Gestaltungssatzung wurde die Verwendung der mehrheitlich verwendeten Rheinlandziegel erlaubt. Auch ein Ortgangziegel darf verwendet werden. Aus meiner Sicht eine sehr gute Entscheidung.<\/p>\n\n\n\n<p>Letztlich m\u00f6chte ich anmerken, dass alle Auflagen nicht geeignet sind, uns das Leben leichter zu machen. Trotzdem bef\u00fcrworte ich sinnvolle Regularien, die dazu beitragen unsere Siedlung im bisherigen Erscheinungsbild zu erhalten und langfristig, m\u00f6glichst in die urspr\u00fcngliche Optik zur\u00fcckzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Meine bisherige Erfahrung der Unteren Denkmalbeh\u00f6rde sind gut. Meine Ma\u00dfnahmen wurden bisher alle genehmigt. Ich habe mich aber auch immer sehr an den Vorgaben ausgerichtet. <\/p>\n\n\n\n<p>Schade nur, dass es in der Vergangenheit keinen klaren Weg gab. Das st\u00e4ndige hin und her, was erlaubt und nicht erlaubt wird ist nicht hilfreich. Es fehlte an eine klaren, regulierende Guide-Line um die n\u00f6tige Planung- und Entscheidungssicherheit der Eigent\u00fcmer zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den letzten Jahren haben viele Eigent\u00fcmer ihre H\u00e4user nach eigenem Geschmack umgebaut und ver\u00e4ndert. Das alles ist grunds\u00e4tzlich kein Problem, solange dabei die&nbsp;beh\u00f6rdlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die \u00e4u\u00dfere Gestaltung des Geb\u00e4udes und die Einfriedungen sollten dabei dem Siedlungsbild und der Satzung entsprechen, was derzeit leider nicht immer der Fall ist. 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